Stand: 17. Juni 2026
Gültig ab 1. August 2026
EcoGastro
Förderbestimmungen für Händler:innen / Verkäufer:innen
Als zertifizierter EcoGastro-Handelsbetrieb spielen Sie eine zentrale Rolle im Förderprozess. Sie generieren die Voucher für Ihre Kunden und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Bestimmungen sind verbindlich und gelten bei Ausstellung eines Vouchers.
Ablauf der Förderung
- Kund:innen kaufen ein zertifiziertes EcoGastro-Gerät (Ersatz, kein Neukauf).
- Sie generieren bei Rechnungsstellung den Voucher über voucher.ecogastro.org.
- Sie übergeben den Voucher digital oder ausgedruckt an die Kundschaft.
- Kund:innen lösen den Voucher selbst auf voucher.ecogastro.org ein und erhalten den Förderbeitrag direkt auf das angegebene Bankkonto.
- EcoGastro stellt der Kundschaft eine Förderbestätigung per E-Mail aus.
⚠️ Wichtig für die Kommunikation an Ihre Kundschaft: Der Voucher wird von Ihnen (dem Händler) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung übergeben — Ihre Kundschaft muss ihn nicht selbst beantragen oder bei EcoGastro generieren. Bitte weisen Sie Ihre Kundschaft lediglich darauf hin, dass sie den erhaltenen Voucher-Code selbst auf voucher.ecogastro.org einlösen muss, um den Förderbeitrag zu erhalten.
Förderfähige Geräte
Nur durch EcoGastro zertifizierte Geräte sind förderberechtigt. Diese sind:
- mit dem EcoGastro-Label gekennzeichnet
- in der veröffentlichten Förderliste auf voucher.ecogastro.org aufgeführt
Geräteherstellende und Geräteimportierende (GHGI) können Geräte jederzeit zur Zertifizierung einreichen. Nur Schweizer Handelsbetriebe oder Firmen mit Schweizer Vertretung sind antragsberechtigt.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Das Gerät ist zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch EcoGastro zertifiziert.
- Es handelt sich um den Ersatz eines Gerätes derselben Kategorie – oder den Ersatz eines grossen Gerätes durch zwei kleinere (beide sind förderberechtigt).
- Neubeschaffungen ohne Ersatz sind nicht förderberechtigt.
- Das ersetzte Altgerät wird fachgerecht entsorgt oder ausgeführt; es darf in der Schweiz nicht weiterverkauft werden.
- Es besteht keine Doppelförderung durch Bund oder Kanton.
- Leasing ist zulässig, wenn die Förderung im Leasingvertrag erwähnt ist.
- Förderempfänger:in ist immer die Endkundin / der Endkunde.
Sonderfälle: Rechnungsempfänger und Leasing
Abweichender Rechnungsempfänger: Der Betrieb/Standort (wo das Gerät installiert wird) und der Rechnungsempfänger können abweichen. Der Voucher geht an den Rechnungsempfänger.
Leasing: Bei Leasing-Geräten geht der Voucher an die Endkundschaft. Der Förderbeitrag muss bei Retourgabe oder Abbruch des Leasings an EcoGastro zurückbezahlt werden.
Ihre Pflichten als Händler:in
Verkaufsunterlagen
Folgende Formulierung ist in allen Verkaufsunterlagen verbindlich aufzuführen:
Förderbeitrag EcoGastro – Förderung energieeffizienter Geräte
Dieses Gerät wird durch EcoGastro gefördert. EcoGastro unterliegt den Förderkriterien von ProKilowatt oder den Förderkriterien der Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten.
Mit der Rechnung erhalten Sie einen Voucher zur Einlösung Ihres Förderbeitrags auf voucher.ecogastro.org.
Rechnungsstellung
Sie stellen sicher, dass bei jeder Rechnungsstellung auch ein Voucher im Portal generiert wird und Sie diesen Ihrer Kundschaft zukommen lassen.
Label-Verwendung
- Das EcoGastro-Label ist gerätespezifisch (nicht herstellerspezifisch).
- Es darf ausschliesslich für zertifizierte Geräte in Offerten, Angeboten und Verkaufsunterlagen verwendet werden.
- Geräte sind mit der offiziellen Selbstklebe-Etikette zu kennzeichnen.
- Hersteller:innen / Importierende dürfen sich nicht als «EcoGastro-zertifiziert» bezeichnen.
- Jede weitergehende Nutzung bedarf der Zustimmung von EcoGastro.
Dokumentation und Kontrolle
- Sie verpflichten sich, bei einer Stichprobe seitens EcoGastro alle Verkaufsdokumente an die Endkundschaft einzureichen.
- Sie verpflichten sich, diese Förderbestimmungen anzuerkennen und zu unterzeichnen.
- Sie informieren sich regelmässig über Aktualisierungen auf voucher.ecogastro.org.
Bestätigung der Förderbestimmungen
Bei der Generierung jedes Vouchers bestätigen Sie elektronisch die Kenntnisnahme dieser Förderbestimmungen. Es dürfen ausschliesslich die jeweils gültigen Versionen der Dokumente verwendet werden.
Förderhöhe und Anpassungen
- Die Förderhöhe basiert auf den durchschnittlich erzielten Energieeinsparungen des jeweiligen Gerätes.
- Die maximale Förderung beträgt 30% der Gerätekosten inkl. Mehrwertsteuer.
- EcoGastro kann Förderbeiträge ohne Angabe von Gründen anpassen.
- Änderungen werden 3 Monate vor Inkraftsetzung kommuniziert.
Mehrwertsteuerliche Hinweise
ProKilowatt-Mittel
Gelten als mehrwertsteuerbefreite Subvention. Endkundinnen müssen die Vorsteuer verhältnismässig kürzen (8.1% der Subvention). EcoGastro weist dies in der Förderbestätigung aus.
EVU-Mittel
Unterliegen der Mehrwertsteuer. Der Förderbetrag enthält 8.1% Umsatzsteuer. EcoGastro weist dies in der Förderbestätigung aus.
Stichkontrollen und Sanktionen
EcoGastro behält sich das Recht vor, bei Händler:innen und Endkund:innen Stichproben durchzuführen und Verkaufsunterlagen einzufordern.
Bei Nichteinhaltung der Förderbestimmungen können folgende Massnahmen ergriffen werden:
- Sofortiger Ausschluss aus dem Förderprogramm
- Rückforderung der Fördergelder
- Verrechnung zusätzlicher Aufwendungen
Alle aktuellen Dokumente: voucher.ecogastro.org | EcoGastro, Eartheffect AG, Baslerstrasse 10, 4600 Olten