EcoGastro
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EcoGastro ProKilowatt

Stand: 17. Juni 2026

Gültig ab 1. August 2026

EcoGastro

Förderbestimmungen für Händler:innen / Verkäufer:innen

Als zertifizierter EcoGastro-Handelsbetrieb spielen Sie eine zentrale Rolle im Förderprozess. Sie generieren die Voucher für Ihre Kunden und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Bestimmungen sind verbindlich und gelten bei Ausstellung eines Vouchers.

Ablauf der Förderung

  1. Kund:innen kaufen ein zertifiziertes EcoGastro-Gerät (Ersatz, kein Neukauf).
  2. Sie generieren bei Rechnungsstellung den Voucher über voucher.ecogastro.org.
  3. Sie übergeben den Voucher digital oder ausgedruckt an die Kundschaft.
  4. Kund:innen lösen den Voucher selbst auf voucher.ecogastro.org ein und erhalten den Förderbeitrag direkt auf das angegebene Bankkonto.
  5. EcoGastro stellt der Kundschaft eine Förderbestätigung per E-Mail aus.
⚠️ Wichtig für die Kommunikation an Ihre Kundschaft: Der Voucher wird von Ihnen (dem Händler) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung übergeben — Ihre Kundschaft muss ihn nicht selbst beantragen oder bei EcoGastro generieren. Bitte weisen Sie Ihre Kundschaft lediglich darauf hin, dass sie den erhaltenen Voucher-Code selbst auf voucher.ecogastro.org einlösen muss, um den Förderbeitrag zu erhalten.

Förderfähige Geräte

Nur durch EcoGastro zertifizierte Geräte sind förderberechtigt. Diese sind:

Geräteherstellende und Geräteimportierende (GHGI) können Geräte jederzeit zur Zertifizierung einreichen. Nur Schweizer Handelsbetriebe oder Firmen mit Schweizer Vertretung sind antragsberechtigt.

Voraussetzungen für eine Förderung

Sonderfälle: Rechnungsempfänger und Leasing

Abweichender Rechnungsempfänger: Der Betrieb/Standort (wo das Gerät installiert wird) und der Rechnungsempfänger können abweichen. Der Voucher geht an den Rechnungsempfänger.

Leasing: Bei Leasing-Geräten geht der Voucher an die Endkundschaft. Der Förderbeitrag muss bei Retourgabe oder Abbruch des Leasings an EcoGastro zurückbezahlt werden.

Ihre Pflichten als Händler:in

Verkaufsunterlagen

Folgende Formulierung ist in allen Verkaufsunterlagen verbindlich aufzuführen:

Förderbeitrag EcoGastro – Förderung energieeffizienter Geräte

Dieses Gerät wird durch EcoGastro gefördert. EcoGastro unterliegt den Förderkriterien von ProKilowatt oder den Förderkriterien der Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten.

Mit der Rechnung erhalten Sie einen Voucher zur Einlösung Ihres Förderbeitrags auf voucher.ecogastro.org.

Rechnungsstellung

Sie stellen sicher, dass bei jeder Rechnungsstellung auch ein Voucher im Portal generiert wird und Sie diesen Ihrer Kundschaft zukommen lassen.

Label-Verwendung

Dokumentation und Kontrolle

Bestätigung der Förderbestimmungen

Bei der Generierung jedes Vouchers bestätigen Sie elektronisch die Kenntnisnahme dieser Förderbestimmungen. Es dürfen ausschliesslich die jeweils gültigen Versionen der Dokumente verwendet werden.

Förderhöhe und Anpassungen

Mehrwertsteuerliche Hinweise

ProKilowatt-Mittel

Gelten als mehrwertsteuerbefreite Subvention. Endkundinnen müssen die Vorsteuer verhältnismässig kürzen (8.1% der Subvention). EcoGastro weist dies in der Förderbestätigung aus.

EVU-Mittel

Unterliegen der Mehrwertsteuer. Der Förderbetrag enthält 8.1% Umsatzsteuer. EcoGastro weist dies in der Förderbestätigung aus.

Stichkontrollen und Sanktionen

EcoGastro behält sich das Recht vor, bei Händler:innen und Endkund:innen Stichproben durchzuführen und Verkaufsunterlagen einzufordern.

Bei Nichteinhaltung der Förderbestimmungen können folgende Massnahmen ergriffen werden:

  • Sofortiger Ausschluss aus dem Förderprogramm
  • Rückforderung der Fördergelder
  • Verrechnung zusätzlicher Aufwendungen
Alle aktuellen Dokumente: voucher.ecogastro.org | EcoGastro, Eartheffect AG, Baslerstrasse 10, 4600 Olten