EcoGastro
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EcoGastro ProKilowatt

Stand: 9. Juli 2026

Gültig ab 1. August 2026

EcoGastro

Förderbestimmungen für Endkund:innen

Herzlich willkommen beim EcoGastro-Förderprogramm! Als Besitzer:in eines zertifizierten Küchengeräts haben Sie Anspruch auf einen direkten Förderbeitrag. Diese Kurzinformation erklärt, wie Sie Ihre Förderung erhalten.

Wie erhalte ich meinen Förderbeitrag?

Sie haben von Ihrem Händler / Ihrer Händlerin einen EcoGastro-Voucher (Gutschein) erhalten. So lösen Sie ihn ein:

  1. Rufen Sie die Webseite voucher.ecogastro.org auf und geben Sie Ihren Voucher-Code ein.
  2. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Falls Sie keine E-Mail-Adresse besitzen, wählen Sie die Option «Ich habe keine E-Mail-Adresse» und geben stattdessen Ihre Telefonnummer an.
  3. Sie erhalten per E-Mail einen 6-stelligen Bestätigungscode und geben diesen auf der Seite ein. (Dieser Schritt entfällt, wenn Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben.)
  4. Erst danach hinterlegen Sie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung.
  5. Der Förderbeitrag wird nach Prüfung durch EcoGastro auf Ihr Konto überwiesen.
  6. Sie erhalten eine Förderbestätigung per E-Mail (bzw. postalisch, falls keine E-Mail-Adresse angegeben wurde).

Was wird gefördert?

EcoGastro fördert gewerbliche Küchengeräte, die nachweislich weniger Energie verbrauchen als marktübliche Geräte. Zertifizierte Geräte tragen das EcoGastro-Label.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung wird gewährt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe basiert auf den durchschnittlich erzielten Energieeinsparungen des Gerätes. Die maximale Förderung beträgt 30% der Gerätekosten inkl. Mehrwertsteuer.

Steuerliche Hinweise

Förderung aus ProKilowatt-Mitteln

Diese Beiträge gelten als mehrwertsteuerbefreite Subvention. Als vorsteuerabzugsberechtigte Endkundin / vorsteuerabzugsberechtigter Endkunde müssen Sie die Vorsteuer verhältnismässig kürzen (entspricht 8.1% der Subvention). Ihr Steuerberater / Ihre Steuerberaterin kann Sie dazu beraten.

Förderung aus EVU-Mitteln (Elektrizitätsversorgungsunternehmen)

Diese Beiträge unterliegen der Mehrwertsteuer. Der Förderbetrag enthält bereits 8.1% Umsatzsteuer.

In Ihrer Förderbestätigung wird die Art der Förderung ausgewiesen.

Wichtige Hinweise

  • EcoGastro behält sich das Recht vor, Stichproben bei Händler:innen und Endkund:innen durchzuführen.
  • Bei Nichteinhaltung der Förderbestimmungen können Fördergelder zurückgefordert werden.
  • Bitte bewahren Sie Ihre Kaufrechnung und Unterlagen zur Entsorgung des Altgeräts auf.
Alle aktuellen Dokumente: voucher.ecogastro.org | EcoGastro, Eartheffect AG, Baslerstrasse 10, 4600 Olten