Stand: 9. Juli 2026
Gültig ab 1. August 2026
EcoGastro
Förderbestimmungen für Endkund:innen
Herzlich willkommen beim EcoGastro-Förderprogramm! Als Besitzer:in eines zertifizierten Küchengeräts haben Sie Anspruch auf einen direkten Förderbeitrag. Diese Kurzinformation erklärt, wie Sie Ihre Förderung erhalten.
Wie erhalte ich meinen Förderbeitrag?
Sie haben von Ihrem Händler / Ihrer Händlerin einen EcoGastro-Voucher (Gutschein) erhalten. So lösen Sie ihn ein:
- Rufen Sie die Webseite voucher.ecogastro.org auf und geben Sie Ihren Voucher-Code ein.
- Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Falls Sie keine E-Mail-Adresse besitzen, wählen Sie die Option «Ich habe keine E-Mail-Adresse» und geben stattdessen Ihre Telefonnummer an.
- Sie erhalten per E-Mail einen 6-stelligen Bestätigungscode und geben diesen auf der Seite ein. (Dieser Schritt entfällt, wenn Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben.)
- Erst danach hinterlegen Sie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung.
- Der Förderbeitrag wird nach Prüfung durch EcoGastro auf Ihr Konto überwiesen.
- Sie erhalten eine Förderbestätigung per E-Mail (bzw. postalisch, falls keine E-Mail-Adresse angegeben wurde).
Was wird gefördert?
EcoGastro fördert gewerbliche Küchengeräte, die nachweislich weniger Energie verbrauchen als marktübliche Geräte. Zertifizierte Geräte tragen das EcoGastro-Label.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird gewährt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das gekaufte Gerät ist durch EcoGastro zertifiziert.
- Es handelt sich um den Ersatz eines Gerätes derselben Kategorie – oder den Ersatz eines grossen Gerätes durch zwei kleinere (beide können gefördert werden).
- Neubeschaffungen ohne Ersatz sind nicht förderberechtigt.
- Das ersetzte Altgerät wird fachgerecht entsorgt oder ausgeführt und darf in der Schweiz nicht weiterverkauft werden.
- Es besteht keine Doppelförderung durch Bund oder Kanton.
- Auch Leasing ist zulässig – die Förderung muss im Leasingvertrag erwähnt sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe basiert auf den durchschnittlich erzielten Energieeinsparungen des Gerätes. Die maximale Förderung beträgt 30% der Gerätekosten inkl. Mehrwertsteuer.
Steuerliche Hinweise
Förderung aus ProKilowatt-Mitteln
Diese Beiträge gelten als mehrwertsteuerbefreite Subvention. Als vorsteuerabzugsberechtigte Endkundin / vorsteuerabzugsberechtigter Endkunde müssen Sie die Vorsteuer verhältnismässig kürzen (entspricht 8.1% der Subvention). Ihr Steuerberater / Ihre Steuerberaterin kann Sie dazu beraten.
Förderung aus EVU-Mitteln (Elektrizitätsversorgungsunternehmen)
Diese Beiträge unterliegen der Mehrwertsteuer. Der Förderbetrag enthält bereits 8.1% Umsatzsteuer.
In Ihrer Förderbestätigung wird die Art der Förderung ausgewiesen.
Wichtige Hinweise
- EcoGastro behält sich das Recht vor, Stichproben bei Händler:innen und Endkund:innen durchzuführen.
- Bei Nichteinhaltung der Förderbestimmungen können Fördergelder zurückgefordert werden.
- Bitte bewahren Sie Ihre Kaufrechnung und Unterlagen zur Entsorgung des Altgeräts auf.
Alle aktuellen Dokumente: voucher.ecogastro.org | EcoGastro, Eartheffect AG, Baslerstrasse 10, 4600 Olten